Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e.V., Berlin, reichte am 19. Juli 2010 Klage gegen Aldi Süd, Mülheim an der Ruhr, wegen irreführender Werbung beim Landgericht Duisburg ein. Aldi wirbt mit den Sätzen "Ab sofort backen wir den ganzen Tag Brot und Brötchen für Sie: Frisch aus dem Ofen ? direkt in die Tüte". Nach Angaben des Geschäftsführers des Zentralverbandes, Amin Werner, ist dies eine Verbrauchertäuschung, da die Produkte nicht frisch aufgebacken, sondern in den Ausgabeautomaten nur aufgewärmt und höchstens etwas gebräunt werden. Damit sei der Ausdruck "Ofen" auch nicht rechtens für den Automaten. Der eigentliche Backwarenlieferant von Aldi ist die Großbäckerei Lieken AG aus Düsseldorf. Der Zentralverband kritisiert weiterhin die Produktbezeichnungen des Roggenmischbrotes "Unser Rustikales" und des Dinkelvollkornbrotes "Unser Uriges". Aldi wirbt hier mit einem Anteil von 34 % Roggenmehl bzw. 42 % Dinkelvollkornmehl. Damit entsprechen die Brote nicht den Anforderungen der Leitsätze für Brot- und Kleingebäck der Deutschen Lebensmittelbuchkommission, die einen Anteil von über 50 % Roggenmehl bzw. mindestens 90 % Dinkelerzeugnis fordern. Indes wies Aldi die Vorwürfe zurück. Es sei mehr als eine Bräunung der Waren in dem "Backofen". "In einem separaten Raum werden vom Lieferanten bezogene Teiglinge gebacken, im Ofen findet aufgrund der langen Erhitzung eine so genannte Verkleisterung des Mehls statt", erklärt Aldi zu dem Backautomaten. Auch widersprach Aldi den Vorwürfen der unkorrekten Produktbezeichnung. Nach den Leitsätzen beziehen sich die Mengenangaben "auf die Gesamtmenge des verwendeten Getreides und/oder der Getreideerzeugnisse" und nicht, wie Werner argumentierte, auf den Anteil des Mehls im Endprodukt.
Von: Backspiegel |